Rechtsprechung
BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Beurteilung - Anforderungen an eine Beurteilung - Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten - Verstoß des Verfassers gegen die Pflicht zur Verschaffung umfassender Kenntnis über den zu Beurteilenden - Befangenheit des Beurteilenden
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- BVerwG, 24.10.1989 - 1 WB 194.88
Unzulässige Beschwerde - Voraussetzungen einer Sachentscheidung - Versäumnis der …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361>, vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - <BVerwGE 86, 201 [BVerwG 24.10.1989 - 1 WB 194/88] - insoweit nicht veröffentlicht ->) eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
Zweifel an der Unbefangenheit eines Beurteilenden können sich nach Nr. 305 c. ZDv 20/6 nicht schon aus einem Verhalten ergeben, das mit seinen Erziehungs- und Führungsaufgaben im Zusammenhang steht, und ebensowenig führt es zu Zweifeln an seiner Unbefangenheit, wenn die Beurteilung ungünstig ausgefallen ist oder sich gegenüber früheren Beurteilungen erheblich verschlechtert hat (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
Von einem Beurteilenden falsch gesehen und falsch bewertet worden zu sein, gehört zum unvermeidbaren Risiko eines jeden Beurteilungsvorganges (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
- BVerwG, 22.02.1978 - 1 WB 74.77
Höherer Vorgesetzter - Stellungnahme zur Beurteilung - Anfechtbare Maßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361>, vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - <BVerwGE 86, 201 [BVerwG 24.10.1989 - 1 WB 194/88] - insoweit nicht veröffentlicht ->) eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -).
- BVerwG, 11.01.1978 - 1 WB 17.77
Stellungnahmen zu Beurteilungen - Anfechtung - Beurteilender - Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Der Soldat kann aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 1 WB 17.77 - <BVerwGE 53, 361>, vom 22. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 74.77 - <BVerwGE 63, 3> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 - <BVerwGE 86, 201 [BVerwG 24.10.1989 - 1 WB 194/88] - insoweit nicht veröffentlicht ->) eine Beurteilung mit der Rüge anfechten, sie verstieße gegen die Rechte, die ihm in bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind.
- BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88
Antrag auf Außervollzugsetzung der Versetzung - Möglichkeit der Anfechtung einer …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Abgesehen davon, daß Beurteilungen nach altem und neuem System nicht vergleichbar sind (Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 1 WB 4.89 -), sind Schwankungen im Leistungs-/Eignungsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und ihrer Bewertung durch den Beurteilenden resultieren, erfahrungsgemäß jederzeit möglich und geben für sich allein - auch dem Betroffenen - objektiv keinen begründeten Anlaß zu der Annahme, die schlechtere Beurteilung sei Ausdruck einer Befangenheit (Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 -). - BVerwG, 24.11.1981 - 1 WB 81.79
Anforderungen an die Erstellung einer Leistungsbeurteilung - Zweck einer …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 63, 3; Beschlüsse vom 24. November 1981 - BVerwG 1 WB 81.79 - <BVerwGE 73, 308 [310]> und vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -) ist das eigentliche, in der Beurteilung enthaltene Werturteil Ausdruck einer vom Gericht nicht nachvollziehbaren Einschätzung der Persönlichkeit und Leistung des Soldaten durch den Beurteilenden; insoweit ist eine Überprüfung nur statthaft, ob diese Einschätzung auf sachlichen Erwägungen und auf zulässig verwerteten Erkenntnissen beruht (Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 194.88 -). - BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 119.90
Anfechtung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Solche angeblichen Fehleinschätzungen können nicht im gerichtlichen Verfahren korrigiert werden (vgl. Nr. 103 ZDv 20/6; Beschluß vom 6. November 1990 - BVerwG 1 WB 119.90 -). - BVerwG, 24.04.1990 - 1 WB 4.89
Beurteilungsbestimmungen für Soldaten - Beurteilungen - Beurteilungssystem - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1991 - 1 WB 167.90
Abgesehen davon, daß Beurteilungen nach altem und neuem System nicht vergleichbar sind (Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 1 WB 4.89 -), sind Schwankungen im Leistungs-/Eignungsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und ihrer Bewertung durch den Beurteilenden resultieren, erfahrungsgemäß jederzeit möglich und geben für sich allein - auch dem Betroffenen - objektiv keinen begründeten Anlaß zu der Annahme, die schlechtere Beurteilung sei Ausdruck einer Befangenheit (Beschluß vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 -).
- BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 106.91
Wehrrecht - Beurteilung der Vertrauensperson - Beurteilungsbeiträge
Deshalb gilt auch in diesem Zusammenhang, daß eine angebliche Befangenheit desjenigen, der den Beurteilungsbeitrag liefert, nicht auf die Beurteilung durchschlägt (Beschluß vom 1. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 167.90 -).